Sachverständigenbeirat

Sachverständigenbeirat

Im Sachverständigenbeirat werden Richtlinien und Verfahrensanweisungen für die technischen Überprüfungen von Windenergieanlagen diskutiert und entwickelt.

Dabei geht es  beispielsweise um wiederkehrende Prüfungen, Garantie- und Gewährleistungsabnahme, Inbetriebnahme oder die Ausgangskontrolle beim Hersteller. Aber auch neue Themen wie das Notfalltraining für Offshore-Windenergieanlagen oder Schutz- und Sicherheitskonzepte für Offshore-Windparks rückten zuletzt ins Blickfeld des Beirates.
Die rund 30 Mitglieder im Beirat verpflichten sich, spezielle „Berufsregeln für Sachverständige von Windenergieanlagen“ anzuerkennen, um einen qualitativ hohen Standard ihrer Tätigkeit zu gewährleisten.

Wiederkehrende Prüfung durch Sachverständige
Das Niedersächsischen Ministerialblatt Nr.21/2005 weist mit Bezug auf die Richtlinie für Windenergieanlagen; Einwirkung und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung, Fassung März 2004, des Deutschen Institutes für Bautechnik – DIBt, darauf hin, dass als Sachverständige für die wiederkehrende Prüfung von Windenergieanlagen unter anderem insbesondere die vom Sachverständigenbeirat des Bundesverbandes WindEnergie e.V. anerkannten Sachverständigen in Betracht kommen.

Vorsitzender
Hubert Gregorius
Ingenieurbüro Hubert Gregorius
Industriering Ost 66
47906 Kempen
Fax: 02152 897362
E-Mail: hubert.gregorius@ib24.info

1. stellvertretender Vorsitzender
Dr. Wolfgang Holstein
HMS-Sachverständige Berlin
Schäpe 9c
14547 Beelitz
Fax: 03222 3746175
E-Mail: mail@rotorcare.eu

2. stellvertretender Vorsitzender
Sven Andresen
Ingenieurbüro Andresen
25813 Husum
Fax: 04841 720673
E-Mail: info@ibandresen.de



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Quelle: www.wind-energie.de/verband/fachgremien/beiraete/sachverstaendigenbeirat