Arbeitskreis Naturschutz und Windenergie | BWE e.V.

Arbeitskreis Naturschutz

Der BWE-Arbeitskreis Naturschutz und Windenergie wurde 2010 vor dem Hintergrund gegründet, dass Windenergieprojekte an vielen Standorten wegen naturschutzfachlicher Belange und Auflagen im Genehmigungsverfahren verzögert oder gar nicht umgesetzt werden konnten. Dabei besteht über die tatsächliche Auswirkung der Anlagen auf Natur und Artenvielfalt zum Teil erhebliche Unsicherheit. Der Arbeitskreis Naturschutz und Windenergie arbeitet daran den Ausbau der Windenergie mit dem Naturschutz in Einklang zu bringen.

Der Arbeitskreis Naturschutz und Windenergie setzt sich mit verschiedenen Themen und Fragestellungen rund um den Natur- und Artenschutz auseinander und hat dabei die Prämisse, den Ausbau der Windenergie naturverträglich zu gestalten. Der Arbeitskreis ist interdisziplinär tätig und in den Ländern vernetzt. Insgesamt führt das vielfältige Zusammenwirken von verschiedenen Handlungsebenen und Interessengruppen zu einem komplexen Spannungsfeld, das einer sorgfältigen Überprüfung der Lösungsansätze bedarf. Für die Umsetzung der Energiewendeziele im Stromsektor ist der Ausbau der Windenergie zwingend erforderlich. Hierfür ist nach Expertenmeinung die Nutzung von bis zu 2 % der Fläche Deutschlands notwendig. Zur Realisierung dieser Zielvorgabe ist es erforderlich, die naturschutzfachlichen Regelwerke fortlaufend auf ihre Wirksamkeit und Angemessenheit zu überprüfen.

Ziel des Arbeitskreises ist es, eine angemessene Berücksichtigung der Arten- und Naturvielfalt bei der Planung von Windenergieanlagen sicherzustellen. Das gilt sowohl für Neuanlagen, als auch verstärkt für Repowering-Projekte auf etablierten Windenergiestandorten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz von heimischen Vogel- und Fledermauspopulationen. Gleichzeitig soll aber auch die Forderungen der Projektierer und Betreiber nach Rechtssicherheit im Planungsprozess Rechnung getragen werden. Oftmals werden Vorhaben an Standorten mit „schwieriger Gemengelage“ seitens der Projektierer nicht weiterverfolgt, obwohl die Windenergie keine Bedrohung für die Artenvielfalt darstellt und der Dynamik des Natur- und Landschaftshaushaltes beispielsweise die Verlagerung von Brutplätzen innewohnt.

Forderung: Keine pauschalen Abstände

Ein gutes Beispiel dafür, wie der Arbeitskreis im Dialog mit der Politik ein verträgliches Gleichgewicht zwischen Windenergieausbau und Naturschutz erarbeitet, ist die Frage bezüglich naturschutzrechtlicher Abstandsregelungen. Das sogenannte Helgoländer Papier der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten (LAG VSW) beinhaltet Abstandsempfehlungen für WEA zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. Im Mai 2015 betonte die Amtschef- und Umweltministerkonferenz, dass bundesweit einheitliche Empfehlungen wegen der Vielfältigkeit des Artenspektrums und der unterschiedlich abzuwägenden Nutzungskonflikte nicht möglich sind. Zur Überwindung der Unsicherheiten werden trotz des Beschlusses der Umweltministerkonferenz der Länder nach wie vor pauschale Abstände zu den Lebensstätten schützenswerter Vögel herangezogen. Die Lebens- und Funktionsräume der Vögel sind den räumlichen Strukturen der Landschaft und dem Nahrungsangebot angepasst. Die Flugaktivitäten sind unterschiedlich verteilt und können sich im Jahresverlauf sowie über die Jahre verändern. Kollisionen sind dem situativen Verhalten der Vögel im Umfeld der WEA geschuldet. Im Wesentlichen besteht dabei eine Abhängigkeit vom Standort, der Topografie und des Artenspektrums. Die formulierten Abstandsempfehlungen haben lediglich eine Indizwirkung und bieten als Prüfbereich für die Feststellung eines Konfliktpotenzials einen Anhaltspunkt, der dann in nachfolgenden detaillierten Untersuchungen überprüft werden muss. Aus seinem breiten Fachwissen heraus entwickelt der Arbeitskreis Hintergrundpapiere und Handlungsempfehlungen. In Kooperation mit der Wissenschaft werden Studien zu Population sowie Flug- und Brutverhalten von Vögeln und Fledermäusen erarbeitet, die als Grundlage für die Erstellung dieser Empfehlungen dienen.

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