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Kapitel 7

Investition- und Betriebskosten

Kostenverteilung

Die Kosten einer Windkraftanlage teilen sich auf in die Investitionskosten (Kosten bis zur Inbetriebnahme) und die Betriebskosten (Kosten ab der Inbetriebnahme). Die Investitionskosten wiederum unterteilen sich in den Preis der Anlage, der 70% - 80% der Investitionskosten verursacht, und die Investitionsnebenkosten.

Die verschiedenen unten dargestellten Verteilungen stammen aus einer Studie des deutschen Windenergie Instituts über die Kostensituation von Windkraftanlagen. Diese Daten wurden im Jahr 2002 aus über 400 Binnenland-Projekten in Deutschland gewonnen.

Die Zusammensetzung der Kostenverteilung variiert leicht für jedes Projekt abhängig von der Art der Windkraftanlage (Größe, Konzept), dem Standort (Küste, Binnenland, Gebirge) und der Anzahl der Windkraftanlagen.

Preis der Anlage

Die Kosten für die Windkraftanlage haben den größten Anteil an den Investitionskosten mit ca. drei Viertel des. Diese Kosten enthalten in der Regel die Kosten des Transports und der Montage.

Abb: Kostenstruktur von 1,2 MW Windkraftanlagen.

 

Die oben beispielhaft gezeigte Grafik stellt die Kostenstruktur einer durchschnittlichen 1,2 MW Windkraftanlage dar. Sie ist maschinenabhängig. Der größte Unterschied besteht zu einer getriebelosen Windkraftanlage. Dadurch entfällt der Anteil für das Getriebe, während sich der für den teureren Generator erhöht. Mit dem steigenden Preis für Rohstoffe erhöhen sich z.B. die Kosten für den Turm.

Abb: WEA-Preis pro kWh Jahresenergieertrag

 

Die verkauften Anlagen werden immer größer und der Preis pro Kilowatt sinkt kontinuierlich. Von 1990 bis 2005 entspricht das einer Reduktion der Kosten pro installierte Kilowattstunde um 29 % und beim Preis pro erzeugte Kilowattstunde Windstrom sogar um 53% (da die neuen Windkraftanlagen effizienter sind).

Investitionsnebenkosten:

Die Investitionsnebenkosten stellen ungefähr ein Viertel der Investitionskosten eines Projektes dar (der Rest entfällt auf den Anlagenpreis).

Abb: Investitionsnebenkosten über die Jahre 1994-2001.

 

Zu den Investitionsnebenkosten gehören die Kosten für Planung, Fundament, Netzanbindung und Geländeerschließung. Unter „Sonstige Kosten“ fallen die Kosten für Steuer- und Rechtsberatung, Prospekterstellung und Unvorhergesehenes.

 

Diese Kosten sind projekt- und standortabhängig. Die Netzanbindung ist beispielsweise im Binnenland bei großen Windparks günstiger als bei kleinen und hängt von der Entfernung zum Einspeiseknotenpunkt ab.

Betriebskosten

Die Betriebskosten bestehen hauptsächlich aus Wartung, Reparatur, Versicherung, Gründstückskosten und Steuern. Unter „Sonstige Kosten“ fallen Rechtsberatung, Personalkosten und Beiträge zu Verbänden und Kammern.

Abb: Betriebskosten der Jahre 1997-2001.

 

Die Betriebskosten bleiben über die Lebensdauer der Anlage nicht konstant sondern nehmen zu: von 4,8 % der Gesamtkosten einer Windkraftanlage pro Jahr im ersten Jahrzehnt der Betriebszeit steigen die Betriebskosten im Schnitt auf 6,6 % im zweiten Betriebsjahrzehnt. Diese Zunahme liegt hauptsächlich an den erhöhten Kosten für Wartung und Instandhaltung durch den Austausch der Verschleißteile.

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Downloads:

Literatur:

  • ISET Windenergie Report Deutschland 2005 (6MB), Institut für Solare Energieversorgungstechnik (ISET), Kassel 2005.
  • EU-Kommission: The Support of electricity from renewable energy sources, Brüssel 12/2005.
  • Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Zentrum für Energieforschung Stuttgart (ZES), Stuttgart 2004.


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