Landesplanung
Die energiepolitischen Zielstellungen im Bereich Windenergie leiten sich in Sachsen aus einer Reihe an energiepolitischen Fachplanungen ab.
Den landesplanerischen Rahmen gibt dabei der im Jahr 2013 beschlossene Landesentwicklungsplan (LEP) vor. In diesem wird in Kapitel 5.1. der Rahmen für die vier Regionalen Planungsverbände (Region Chemnitz, Leipzig-Westsachsen, Oberlausitz-Niederschlesien sowie Oberes Elbtal-Osterzgebirge) vorgegeben.
Zum Thema Windenergie heißt es hier konkret: „In den Regionalplänen sind die räumlichen Voraussetzungen zum Erreichen des für die Nutzung der Windenergie geltenden Zieles der Sächsischen Staatsregierung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend dem Flächenanteil der jeweiligen Planungsregion an der Gesamtfläche des Freistaates Sachsen (regionaler Mindestenergieertrag) zu sichern. Die Nutzung der Windenergie ist dabei durch eine abschließende, flächendeckende Planung nach dem Prinzip der dezentralen Konzentration in den Regionalplänen durch die Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie räumlich zu konzentrieren.“
Weiterhin ist hier unter anderem dargelegt, dass die Nutzung von Waldgebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen vermieden werden soll.
Im Vergleich zu vielen anderen Flächenbundesländern setzt der Freistaat beim weiteren Ausbau der Windenergie nicht auf ein konkretes Flächenziel (Flächen in denen die Errichtung von Windenergieanlagen möglich ist – Thüringen möchte hierfür bspw. 1% der Landesfläche zur Verfügung stellen) sondern auf einen jeweils für jede Planungsregion zu erbringenden regionalen Mindestenergieertrag .
Dessen Höhe leitet sich aus dem im Jahr 2013 noch von der Vorgängerregierung verabschiedeten Klima-und Energieprogramm (EKP) ab. Damals strebte die Landesregierung bis zum Jahr 2022 an, den Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 28 Prozent zu steigern (2010: 3,6 Prozent). Zu dieser Zielsetzung soll die Windenergie sich mit 2.200 GWh beteiligen.
Bei der konkreten Umsetzung möchte man dabei vor allem auf das sogenannte Repowering setzen. Durch den Ersatz älterer Windenergieanlagen durch neue, leistungsstärkere und effizientere Typen soll dabei im Schnitt die Zahl der Anlagen halbiert und der Stromertrag gleichzeitig verdreifacht werden. Daneben sollen nur in einem bescheidenen Umfang zusätzliche neue Windenergieanlagen errichten werden.
Insgesamt sehr bescheidene Ausbauziele, die faktisch auf einen Rückgang an Anlagen und Standorten hinauslaufen. Selbst die Umsetzung dieser geringen Zielsetzung bleibt fraglich, wenn man die Zubau- und Repoweringzahlen der letzten Jahre betrachtet. Darüber hinaus fehlt es schlicht an einer ausreichenden Zahl von genehmigten Windenergieanlagen. So wurden im Jahr 2017 lediglich 7 neue Windenergieanlagen für den Freistaat Sachsen genehmigt.
Derzeit sind im Freistaat Sachsen nur 0,18 % der Landesfläche für die Errichtung von Windenergieanlage reserviert. Diese Flächen bezeichnet man als Vorrang- und Eignungsgebiete für Windenergie (VREG) und schließen gleichzeitig eine Bebauung von Windenergieanlagen außerhalb dieser Flächen aus (Ausschlusswirkung).
Aktuell werden die Regionalpläne der vier regionalen Planungsverbände noch nach den Vorgaben des EKP aus dem Jahr 2013 fortgeschrieben. Das bedeutet, dass man seit 2013 in einem sehr aufwendigen und langwierigen Verfahren die vorhandenen VREG analysiert und die den dort zu erwarteten Erträge errechnet, um daraus abzuleiten, wie viele Flächen man zukünftig zum Ausbau der Windenergie im Freistaat Sachsen benötigt.
Dabei setzen fast alle Planungsverbände auf Höhenbegrenzungen bei zu errichtenden Windenergieanlagen sowie auf eine minimale Ausweisung von neuen VREG. Der Regionale Planungsverband Oberes-Elbtal/Osterzgebirge bspw. halbiert in seinem ersten Entwurf für den neuen Regionalplan sogar die Flächen für Windenergieanlagen von derzeit 29 auf 14 VREG. Zukünftig will man hier nur noch 0,14% der Regionsfläche für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung stellen.