Das Verwaltungsgericht Trier hat jetzt die Gründe zu seinem Urteil vom 23. März 2015 (6 K 869/14.TR) veröffentlicht, mit welchem die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für drei Windkraftanlagen, die im Abstand von etwa 10 km zur Radarstation des Deutschen Wetterdienstes in Neuheilenbach errichtet werden sollen, als rechtmäßig erklärt wurden.
„Wir haben immer angezweifelt, dass die Beeinträchtigungen des Wetterradars durch Windkraftanlagen so groß sind, dass sich Gewitter und Hagel nicht mehr solide vorhersagen lassen. Dies ist nun auch gerichtlich klar. Insoweit appellieren wir an den Deutschen Wetterdienst den Versuch weitere Windenergieprojekte zu blockieren und zeitlich zu verzögern aufzugeben“, so Hermann Albers deutlich.
Link: Die Pressemitteilung des VG und die Urteilsgründe
Veranstaltungshinweis: Die BWE Konferenz „Windenergierecht“ am 6./7. Juli 2015 bietet einen Überblick zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Bereich Planung, Luftverkehr, Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz.