EEG-Gesetzentwurf der Bundesregierung muss zurückgezogen werde....

EEG-Gesetzentwurf der Bundesregierung muss zurückgezogen werden

EEG-Gesetzentwurf der Bundesregierung muss zurückgezogen werden

Der Landesvorsitzende des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) Hessen, Joachim Wierlemann, macht darauf aufmerksam, dass die Energiewende-Ziele der hessischen Landesregierung und des Hessischen Energiegipfels mit den geplanten Änderungen des Erneuerbaren Energiengesetzes (EEG) nicht mehr umzusetzen sind.

Energiewende in Hessen in Gefahr
„Die von Wirtschafts- und Energieminister Al-Wazir in seiner Regierungserklärung vom Juli 2014 geforderte Verdreifachung der Windkraftleistung in Hessen ist mit den Zielen des Schutzes der Kohlekraftwerke durch die Bundesregierung nicht mehr erreichbar“, so Joachim Wierlemann.

Alle gesellschaftlich relevanten Gruppen haben beim Hessischen Energiegipfel in 2011 beschlossen, dass die Energiewende in Hessen voran gebracht werden soll. Auch die Bunderegierung hatte einst diese Ziele unterstützt und sogar noch vor kurzem die in Paris beschlossenen Klimaschutzverträge unterschrieben. Besonders der bundesweite Ausbau der Windenergienutzung stand bislang im Mittelpunkt. Mit hessischer Windkraft sollte dreiviertel des Strombedarfs in Hessen abgedeckt werden (= 28 Terawattstunden). Jetzt will die Bundesregierung aber einen Ausbaudeckel einführen und so die Laufzeit der Kohlekraftwerke verlängern.

„Die erhebliche Bevorzugung großer Energiekonzerne gegenüber kleinen lokalen und regionalen Gruppen wie Energiegenossenschaften, kleinen und mittleren Projektierern, Kommunen und kleinen Stadtwerken ist nicht hinnehmbar“, so Wierlemann. „Die Kleinen sollen jetzt mindestens fünf Jahre lang hundertausende Euro als Hochrisikokapital in die Entwicklung und Genehmigung von Windparks investieren, um dann bei der geplanten bundes- und europaweiten Ausschreibung keinen Zuschlag zubekommen“.

De-Minimis Regelung - Akteursvielfalt + Akzeptanz
Diese erhebliche Einschränkung der Akteursvielfalt, kann sehr einfach mit der von der EU-Kommission vorgeschlagenen De-Minimis Regelung verhindert werden. Die EU schlägt vor, dass Windparks mit bis zu 6 Windkraftanlagen und je 3 Megawatt Leistung als kleine Projekte anerkannt werden und damit nicht an der Ausschreibung teilnehmen brauchen. Gerade dieses will aber die Bundesregierung zum Schutz der großen Energiekonzerne verhindern. „Die Hessische Landesregierung betreibt mit erheblichem finanziellem Aufwand eine erfolgreiche Akzeptanzkampagne für die Windenergienutzung und muss jetzt die von der Bundesregierung geplante Blockade hinnehmen“ erläuterte der Vorsitzende des BWE Hessen. Alle wissen heute, dass die Zustimmung der Bevölkerung zur Energiewende auch mit einem erkennbaren Nutzen der Menschen vor Ort einhergeht. Der Erfolg der vielen neuen Energiegenossenschaften, die regional und vor Ort die Energiewende vorantreiben, beruht einzig und alleine auf der Beteiligung der Menschen an den Energieerzeugungsanlagen. Die Übernahme der Anlagen durch große Energiekonzerne wird zu einem erheblichen Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Politik führen und die Unterstützung der Energiewende wird dramatisch sinken.

Dabei bietet gerade der Ausbau der Windkraft im Binnenland vielfältige Chancen, weil so Netzausbaukosten gespart werden können. Die heute zur Verfügung stehenden modernen Anlagen für das Binnenland erreichen inzwischen bis zu 3.000 Volllaststunden und können so die Stromnetze stabilisieren. Zudem begrenzt die preiswerte Windenergie an Land bereits heute den Strompreis. Der Anteil der Windenergie an der Erneuerbaren-Energien–Umlage beträgt lediglich 0,25 Cent je Kilowattstunde.

Weltformel
Die Bundesregierung will nun aber verhindern, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien an unserem Strom zu rasant wächst. Dafür hat sie sich eine mathematische Formel ausgedacht, die so kompliziert ist, dass sie in Fachkreisen als „Weltformel” verspottet wird. Und die funktioniert, einfach gesagt, so: Jährlich darf der Gesamtstrom aus Erneuerbaren nur um eine be-stimmte Menge anwachsen. Wird diese Menge bereits durch Solarenergie und Windkraft auf See erreicht, darf keine neue Windkraft an Land und damit auch in Hessen dazukommen. Damit wäre dann die Windkraft ohne Zubau und die Hersteller und Projektierer müssten ihre Mitarbeiter entlassen.

Sektorenkoppelung
Der Bundesverband WindEnergie weist zugleich daraufhin, dass auch andere Aspekte diskutiert werden müssten. So erfordere die von allen geforderte Sektorenkoppelung, z. B. die Versorgung des Wärme- und Mobilitätsmarktes mit sauberer Elektrizität als Energiequelle, Voraussetzung dafür ist eine erhebliche Verstärkung des Ausbaus  Erneuerbarer Energien. Auch die kürzlich von der Bundesregierung unterschriebenen Klimaschutzverträge von Paris können nur mit einer erheblichen Reduzierung der Kohlekraftwerke umgesetzt werden, das geht aber ebenfalls nur mit einem starken Ausbau der Erneuerbaren Energien.


Kontakt:
Bundesverband WindEnergie, Regionalverband Mittelhessen
Joachim Wierlemann, j.wierlemann(at)bwe-regional.de
Tel.: 06446 - 92 19 34
Mobil: 0170 - 21 32 797

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