BWE-Stellungnahme zur Reform vom § 550 BGB (Kündigung aufgrund....

BWE-Stellungnahme zur Reform vom § 550 BGB (Kündigung aufgrund von Schriftformmängeln)

BWE-Stellungnahme zur Reform vom § 550 BGB (Kündigung aufgrund von Schriftformmängeln)

In seiner Sitzung am 20. Dezember 2019 hat der Bundesrat (basierend auf einem Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfahlen vom 27. September 2019) für Bewegung zum Thema „Schriftform § 550 BGB“ gesorgt.  Durch den Gesetzesentwurf des Bundesrates soll im Wesentlichen die Möglichkeit der Schriftformkündigung im Mietrecht eingeengt werden. Der Entwurf wurde am 5. Februar 2020 von der Bundesregierung dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt. Dort ist er noch nicht beraten, aber in der Bundestagsdrucksache bereits enthalten.

Die Windbranche ist im Rahmen der für die Projektierung zu schließenden Grundstücksnutzungsverträge von einer Änderung betroffen. Der BWE hat daher eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf verfasst.

Cookie Einwilligung