Geht es auch um die Eigenstromversorgung mit EE Strom z.B. aus den benachbarten WEA? Greift die Regelung rückwirkend und wenn ja, wann muss ich was bei wem gemeldet haben?
Zugleich sind die Meldepflichten für die EEG Umlage neu gefasst und verschärft worden. Hier müssen Betreiber wissen, worauf sich die Umlage bezieht. Und am 31.05.2017 ist bereits die nächste Frist für die Meldung von EEG Umlagepflichtigen Stromlieferungen.
Dieses Webinar soll Ihnen helfen die Situation zur Stromsteuer und der EEG Umlage Meldepflicht für sich einzuschätzen, ob sie von der Problematik überhaupt betroffen sind. Und wenn ja, was Sie ggf. tun müssen oder wo sie Hilfe für Ihren speziellen Fall erhalten.
Das Webinar findet am 3.4.2017 statt
Referent: Dr. Hartwig von Bredow, Kanzlei von Bredow Valentin Herz
Beginn: 10.00-11.30 Uhr
35 Euro für BWE Mitglieder
75 Euro für Nicht Mitglieder