Allerdings werden aktuell nur sehr wenige bis keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt, was eine gravierende Benachteiligung schleswig-holsteinischer Projekte im bundesweiten Bieter-Wettbewerb mit sich bringt. Denn ab 2018 können Windprojekte nur mit einer Baugenehmigung an der bundesweiten Ausschreibung teilnehmen.
Marcus Hrach weiter: „Damit findet die Energiewende ab sofort ohne Schleswig-Holstein statt. Das gefährdet konkret Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Schleswig-Holstein.“
Kontakt:
Jana Lüth
BWE-Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein
Tel.: 0431 – 90 860 170
E-Mail: j.lueth(at)wind-energie.de