BWE zum gestrigen Verwaltungsgerichtsurteil.

BWE zum gestrigen Verwaltungsgerichtsurteil

BWE zum gestrigen Verwaltungsgerichtsurteil

Kiel. Der Bundesverband WindEnergie e. V. nimmt Stellung zum gestrigen Urteil am Schleswiger Verwaltungsgericht: „Wir halten das Moratorium in der jetzigen Situation grundsätzlich für ein notwendiges Instrument zur Erstellung einer einheitlichen Landesplanung, die sich an den Klimaschutzzielen des Landes orientiert“, Marcus Hrach, Landesgeschäftsführer Bundesverband WindEnergie Schleswig-Holstein.

Allerdings werden aktuell nur sehr wenige bis keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt, was eine gravierende Benachteiligung schleswig-holsteinischer Projekte im bundesweiten Bieter-Wettbewerb mit sich bringt. Denn ab 2018 können Windprojekte nur mit einer Baugenehmigung an der bundesweiten Ausschreibung teilnehmen.

Marcus Hrach weiter: „Damit findet die Energiewende ab sofort ohne Schleswig-Holstein statt. Das gefährdet konkret Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Schleswig-Holstein.“

Kontakt:
Jana Lüth
BWE-Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein
Tel.: 0431 – 90 860 170
E-Mail: j.lueth(at)wind-energie.de

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