Planung | BWE e.V.

Planung von Windenergieanlagen

Aktuelle Publikation

Der BWE legt mit diesem Positionspapier seine Forderungen für den politischen Prozess der angekündigten Novelle des Baugesetzbuches dar.

892 KB | August 2023

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Die Planung und Umsetzung von Windparks dauert oft mehrere Jahre. Am Anfang steht die Standortanalyse. Wie sind die Windverhältnisse vor Ort? Entsprechen die Abstände zu Wohnhäusern und Verkehrswegen den Vorgaben des Bundeslandes? Und leben im Planungsgebiet möglicherweise geschützte Arten oder ist es Rast- und Brutgebiet von Zugvögeln? Gibt es andere Belange, die gegen eine Errichtung von Windenergieanlagen sprechen?

Der Planungsprozess für Windenergieprojekte ist komplex. Durchschnittlich dauert der Prozess der Planung und Genehmigung 4 bis 5 Jahre. Nur wenn alle Randbedingungen stimmen, beginnt die Umsetzung: Vom Einleiten des Genehmigungsverfahrens und dem Erstellen der erforderlichen Gutachten, über die Klärung der Eigentumsverhältnisse bis zur Finanzplanung und der Auswahl des geeigneten Anlagentyps. Landschafts- und Naturschutzinteressen sind ebenso in die Vorüberlegungen einzubeziehen, wie die Frage nach Zufahrtswegen und den Optionen für den Netzanschluss. Bei alledem darf die Kommunikation mit den Bürgern, Politikern und Genehmigungsbehörden in den Anrainergemeinden nicht zu kurz kommen. Sie brauchen Ansprechpartner, um Sorgen und  Interessen zu äußern. Wenn alle Genehmigungen erteilt und alle Widersprüche ausgeräumt sind, kann der Bau beginnen.

Lilien Böhl

Ansprechpartnerin

Lilien Böhl

Justiziarin
(in Elternzeit)

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Moritz Röhrs

Ansprechpartner

Moritz Röhrs

Fachreferent Planung und Naturschutz

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Planerbeirat

Ziel des Beirats ist es die Qualität von Windprojekten zu erhöhen und an Empfehlungen und Richtlinien mitzuwirken.

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Rechtliche Rahmenbedingungen

Während für Betrieb, Netzanbindung und Einspeisevergütung das EEG maßgeblich ist, geben beim Planen von Windparks das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Baugesetzbuch (BauGB) den rechtlichen Rahmen vor. Auch Bau-, Straßen- und Luftverkehrs- sowie Naturschutzrecht sind relevant. Antragsteller müssen neben detaillierten Angaben zur Bauplanung und zu den geplanten elektrischen Anlagen Gutachten zu Schallentwicklung, Schattenwurf, Sichtbarkeit und Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie zu ökologischen Einflüssen des Projekts vorlegen. Neben Bundesrecht werden bei den Abständen zu Wohngebieten, Verkehrswegen, oder Gewässern auch die Gesetzgebungen der Länder wirksam. In diesen können etwa Höhenbegrenzungen festgelegt sein. Auch die nicht verbindlichen Empfehlungen der Bundesländer werden in die Planung einbezogen. Als weitere Instanzen wirken Naturschutzbehörden und die Bauämter der Gemeinden bei der Genehmigung mit. Ist der Windpark in Betrieb, regelt das Steuerrecht die Verteilung der Gewerbesteuer: In der Regel verbleiben 70 Prozent des Steueraufkommens in der Standortgemeinde des Windparks, wo sie zur regionalen Wertschöpfung beitragen und den lokalen Gemeindehaushalt stärken, 30 Prozent bei der Standortgemeinde des Betreibers. In Einzelfällen kann diese Aufteilung allerdings auch abweichen. 

Standortsuche

Die Regionalpläne der Länder weisen Vorranggebiete für Windenergie aus. Die ausführliche Standortanalyse überprüft die Mindestabstände zu Wohngebieten und Verkehrswegen, zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Gewässern sowie zu Militärbasen, Flughäfen oder denkmalgeschützten Bauwerken. Kommt ein Standort in Frage, folgt die verfeinerte Analyse inklusive einer Ermittlung der lokalen Windverhältnisse anhand von Berechnungen mit Hilfe von Referenzwerten oder Messungen vor Ort. Beim folgenden „Micrositing“ verfeinern die Planer die Standortbewertung, entwickeln auf dieser Basis das Layout des Windparks und legen sich auf einen den Standortbedingungen und ihrem Budget angemessenen Anlagentyp fest. Daneben muss die Netzanbindung des Windparks geklärt werden. Schall- und Schattenimmissionen werden durch IT-gestützte Simulationen ermittelt und das Windparklayout entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgestaltet. Bodengutachten dienen der Klärung, welche Art Fundament eingesetzt werden muss.

Akzeptanz

Im Planungsprozess gilt es, Bürger, Politiker, involvierte Behörden oder auch Naturschützer vor Ort „mitzunehmen“. Selten stößt ein Windpark-Projekt auf ungeteilte Zustimmung. Umso wichtiger ist es, von Anfang an Transparenz zu schaffen, Sorgen und Ängste ernst zu nehmen und darüber offen mit den Betroffenen zu kommunizieren. Die Erfahrungen zeigen, dass die Vorbehalte gegen Windenergie gerade in der Nachbarschaft von Windparks deutlich zurückgehen. Nicht selten können die Besorgnisse durch die Vermittlung des aktuellen Wissens aufgelöst werden. Aufklärung über technische Innovationen, wie stark reduzierte Schallimmissionen dank aerodynamisch optimierter und verstellbarer Rotorblätter, nicht mehr reflektierende Lacke oder sensorgestütztes Abschalten zur Vermeidung von Schattenwurf können die Akzeptanz deutlich erhöhen. Bei Konflikten mit Mensch und Natur gilt die Regel: Ein tragfähiger Kompromiss ist allemal besser als gerichtliches Durchsetzen der eigenen Rechte. Auch hier können Hinweise auf erfolgreiche Ausgleichsmaßnahmen helfen.

Genehmigung

Während eines Windpark-Projekts gilt es bei aller Transparenz, die Möglichkeit juristischer Anfechtungen im Blick zu behalten. In Auseinandersetzungen mit Naturschutzbehörden und lokalen Initiativen hat es sich bewährt, Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des baulichen Eingriffs anzubieten und diese dann in Kooperation mit Behörden und Initiativen zu planen. Sind alle Auflagen erfüllt und das Projekt genehmigt, kann die Beauftragung lokaler Baufirmen für die Grundierungsarbeiten sowie die Bestellung und schließlich auch die Installation der Windenergieanlage selbst und der Netzanschlüsse erfolgen. Der Planungsprozess ist damit abgeschlossen. 

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