27. Mai 2009
Windenergieanlagen stabilisieren das Stromnetz wie konventionelle Kraftwerke
Die Bundesregierung hat heute die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen im Kabinett beschlossen. Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt – ohne Beteiligung von Bundestag und -rat – in Kraft.
"Die Systemdienstleistungsverordnung für Windenergieanlagen erhöht die Sicherheit und Stabilität der Stromnetze auch bei deutlich wachsenden Windstromanteilen im Netz", erklärte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie. "Die heute verabschiedete Regelung treibt die technische Entwicklung auf diesem Zukunftsfeld voran. Deutschland kann seinen weltweiten Technologievorsprung in der Windenergietechnologie nun mit klaren Regeln auf das Gebiet der Frequenz- und Spannungshaltung durch Windenergieanlagen ausdehnen."
Bereits die dena Netzstudie I und der EEG-Erfahrungsbericht 2007 betonten, dass Windenergieanlagen künftig verstärkt Eigenschaften konventioneller Kraftwerke zu erfüllen haben. Die Systemdienstleistungsverordnung schafft hierfür nun einen verlässlichen Rechtsrahmen und stellt so die Weichen für einen weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland. Bis 2020 sind in Deutschland nach Berechnungen des BWE moderne Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 45.000 MW an Land und 10.000 MW auf hoher See realistisch. Diese 55.000 MW werden dann rund 150 Mrd. Kilowattstunden Strom ohne CO2-Emissionen und radioaktiven Abfall im Jahr produzieren. "Schon in 11 Jahren kann jede vierte Kilowattstunde Strom aus einer Windenergieanlage kommen – und jede zweite aus erneuerbaren Quellen. Zusammen werden Wind, Sonne und Co. im Jahre 2020 bereits 47 Prozent am Stromverbrauch bereitstellen. Die Stromversorgung der Zukunft ist erneuerbar", betonte Albers.
Die Windenergie übernimmt künftig deutlich mehr Verantwortung für die Netzsicherheit in Deutschland. Betreiberinnen und Betreiber von Windenergieanlagen werden durch die Systemdienstleistungsverordnung verpflichtet, zur Netzregelung beizutragen. Dabei schreibt die Verordnung keine spezifische Technologie für die Windenergieanlage vor, sondern setzt auf Technologieoffenheit und stellt auf die Charakteristik der Stromeinspeisung am Netzverknüpfungspunkt ab. Für neu in Betrieb gehende Windenergieanlagen werden die Anforderungen der Systemdienstleistungsverordnung ab Mitte 2010 zu Vergütungsvoraussetzungen; sie erhalten eine erhöhte Anfangsvergütung, um die Mehrkosten zu decken. Betreiberinnen und Betreiber bestehender Anlagen können unter bestimmten Bedingungen einen zeitlich befristeten Bonus erhalten, wenn sie ihre Windenergieanlagen entsprechend nachrüsten.
