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Windenergie im Stromnetz

Neuer Schwung für den Netzausbau

Eine der wesentlichen Errungenschaften der EEG-Novelle ist die Neuregelung des Einspeisemanagements. Zunächst wird vom Netzbetreiber eine Optimierung der Auswahl der geschalteten Anlagen gefordert, die nach Modellrechnungen für 110-kV-Netze überschüssigen Windstrom auf weniger als ein Fünftel reduzieren kann.

Betreiber von Regenerativanlagen, die trotzdem gedrosselt werden, erhalten eine volle finanzielle Kompensation nach der neuen Härtefallregelung in § 12 des Gesetzes. Die Kosten dafür können die Netzbetreiber auf die Netzentgelte umlegen, aber nur solange Maßnahmen zur Erhöhung der Netzkapazitäten nicht kostengünstiger wären. Wenn die Bundesnetzagentur als Regulierer gut arbeitet, wird dieser Mechanismus dafür sorgen, dass Netzverstärkung und -ausbau schnell in Gang kommen. Damit werden die bezahlten, aber nicht eingespeisten Kilowattstunden in Zukunft abnehmen, statt weiter anwachsen.

Der BWE hat diese Regelung seit Jahren gefordert und immer wieder mit Zahlen zu den Verlusten bei Abschaltungen unterlegt. Die Aufnahme in die EEG-Novelle ist eine Bestätigung unserer Arbeit. Nun müssen gangbare Wege für die Anwendung der Härtefallklausel gefunden werden.

Betreiber aus Nordfriesland sind frühzeitig auf Eon-Netz zugegangen und haben eine einfache und praktikable Lösung gefunden. Der BWE hat beschlossen, diese Regelung weiter zu empfehlen, wenn sich auch der BDEW für eine Übernahme der Richtlinie von Eon-Netz entschließen kann. Dieser Erfolg würde dokumentieren, dass die Politik nicht jedes Detail im EEG regeln muss, sondern dass sich die Marktpartner flexibel auf für beide Seiten vorteilhafte Regelungen einigen können.

 

Einigung bei Härtefallregelung

Allein in den ersten zwei Monaten des vergangenen Jahres sind Projekte im Nordwesten von Schleswig-Holstein durch Erzeugungsmanagement nach Schätzungen des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) 2,5 Millionen Euro verloren gegangen. Bei der Abregelung von Windkraftanlagen durch den Netzbetreiber im Falle einer möglichen Netzüberlastung geht es unter anderem um die Frage, nach welchem Modus die Windmüller eine Entschädigung für die ihnen entstandenen Verluste bekommen.

Das Bemühen regionaler BWE-Vertreter, mit dem Netzbetreiber Eon Netz eine praktikable Einigung zur Umsetzung des Erzeugungsmanagements zu finden, hat Früchte getragen. Eon Netz hat sich bereit erklärt, die verloren gegangene Vergütung im Abregelungszeitraum in einem für beide Seiten gut handhabbaren Verfahren zu ersetzen. Die Einigung sieht vor, 90 Prozent des bei angenommener Nennleistung potenziell erzeugten Stroms zu ersetzen, was sehr genau der tatsächlich erzeugten Strommenge entspricht, da die Anlagen nicht in jeder Situation auf Nennleistung laufen. Andere Verfahren, etwa über Leistungskennlinien, wären wesentlich aufwendiger und nicht genauer. Diese Einigung ist in der sogenannten Härtefallregelung von Eon Netz festgelegt und soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 bei den Eon-Netzbetreibern Anwendung finden.

Das Erzeugungsmanagement findet sich in Paragraph 12 des novellierten Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, das zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Ob sich andere Netzbetreiber dieser Regelung anschließen werden, ist noch nicht klar. Eon Netz hat die neue Regelung aber bereits im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vorgestellt.
Die Richtlinie selbst und ein Dokument zur Umsetzung der Härtefallregelung finden Sie auf den Internetseiten von Eon Netz.

Der BWE bietet am 16. Juni in Hamburg eine Fachtagung  zum Thema EEG II, Repowering und Befeuerung an. Informationen dazu finden Sie demnächst unter >> Seminare & Tagungen

 

 

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Karte zum Download, Union for the Co-ordination of Transmission of Electricity(UCTE),  pdf-Datei, (5,6 MB)

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