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Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wird heute in allen Ländern der Europäischen Union gefördert. Aktuell kommen innerhalb Europas überwiegend Mindestpreissysteme zum Einsatz. Einige Länder setzen dagegen auf ein Quotenmodell, häufig dargestellt als vermeintlich effizienteres Förderinstrument. Im Vergleich schneiden jedoch Mindestpreissysteme im Gegensatz zur Quotenregelung eindeutig besser ab: sie sind nicht nur effektiver sondern auch effizienter. Dies wird am Beispiel der Windenergie besonders deutlich.
Die gesetzliche Festlegung von Mindestpreisen sowie eine allgemeine Abnahmepflicht von „grünem“ Strom seitens der Netzbetreiber oder Energieversorger charakterisieren das Mindestpreissystem. Kernelement einer Quotenregelung dagegen ist die staatliche Festsetzung einer Menge bzw. eines Anteils von Strom aus erneuerbaren Energien, die von einer bestimmten Gruppe von Akteuren bereitgestellt, ge- oder verkauft werden soll. Die Einhaltung der jeweiligen Mengenverpflichtung wird durch die Vergabe von Zertifikaten kontrolliert. Weiterhin existieren Ausschreibungsmodelle: hier konkurrieren Erzeuger von Regenerativstrom in einzelnen Ausschreibungsrunden um die Deckung eines zuvor festgelegten Mengenkontingents. Die Ausschreibungsgewinner erhalten dann eine zeitlich begrenzte Abnahmegarantie für den von ihnen erzeugten Strom.
Vergleicht man die jährlichen Zuwachsraten beim Ausbau der Windenergie, liegen sowohl innerhalb Europas als auch weltweit Länder mit einer festen Einspeisevergütung an der Spitze: Deutschland und Spanien verzeichneten in den vergangenen Jahren den höchsten Zubau.
In 16 weiteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gibt es Festpreissysteme, unter anderem in Frankreich, Österreich, Portugal und den Niederlanden. Dennoch wird in der aktuellen Debatte in den einzelnen Ländern und auf Ebene der EU immer wieder ein Systemwechsel ins Gespräch gebracht. Im Folgenden werden die wichtigsten Argumente hierzu einer kritischen Betrachtung unterzogen. Dabei werden exemplarisch die Mindestpreissysteme mit den Quotensystemen in den derzeit wichtigsten europäischen Windmärkten verglichen.
Die meisten Industrienationen haben sich im Rahmen internationaler Vereinbarungen zur Reduktion ihres Schadstoffausstoßes verpflichtet und teilweise sehr engagierte Ausbauziele für die Nutzung erneuerbarer Energien festgesetzt. Dabei vertrauen die einzelnen Länder unterschiedlichen Förderungsmodellen.
Mindestpreissystem: Kernelemente dieses Modells sind die Abnahmepflicht von Strom aus erneuerbaren Energien seitens der Energieversorgungsunternehmen und ein garantierter Abnahmepreis. Um eine Überförderung bzw. Mitnahmeeffekte zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, die Vergütungshöhe nach Erzeugungstechnologie, Standort und Ertrag zu variieren und zeitlich begrenzt und degressiv auszugestalten.
Quotenmodell: Es wird von staatlicher Seite eine Menge oder ein Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien festgesetzt, der von einer Gruppe von Akteuren bereitgestellt, ge- oder verkauft werden soll. Die Einhaltung der jeweiligen Mengenverpflichtung wird durch die Vergabe von Zertifikaten kontrolliert.
Ausschreibungsmodell: Hier konkurrieren Erzeuger von Regenerativstrom in einzelnen Ausschreibungsrunden um die Deckung eines zuvor festgelegten Mengenkontingents. Die Ausschreibungsgewinner erhalten dann eine zeitlich befristete Abnahmegarantie für den von ihnen erzeugten Strom.
Bisher haben sich die Mindestpreissysteme als äußerst erfolgreich erwiesen. Sie sind flexibel in der Ausgestaltung, schaffen langfristig gesicherte Rahmenbedingungen für Investitionen und tragen somit zur Ausbildung einer nationalen Industrie, der Sicherung von Arbeitsplätzen und der Steigerung regionaler Wertschöpfung bei. Nicht ohne Grund fand in 2004 72 Prozent des europäischen Zubaus im Bereich der Windenergie in den Mindestpreisländern Deutschland und Spanien statt.